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Erläuterung
186 (zu Artikel 5 Absatz 2 der
MRL)
Veraltete Normen
Die Annahme der Konformität
von Maschinen, die harmonisierten
europäischen Normen entsprechen, kann
sich dann als problematisch erweisen,
wenn eine Norm veraltet ist. Wenn
sich ein Hersteller sicher ist, daß
es sich um eine veraltete Norm handelt,
können wir ihm von der Einhaltung
dieser Norm nur abraten und ihn auf
den Stand der Technik seines Fachbereichs
verweisen. In den meisten Mitgliedstaaten
hat der Stand der Technik einen höheren
Rechtswert als Normen. Bei einem Unfall
erhöht sich seine Glaubwürdigkeit,
wenn er den Stand der Technik sowie
die Gepflogenheiten seines Fachbereichs
eingehalten hat, die ein höheres Sicherheitsniveau
als eine offenkundig veraltete Norm
gewährleisten. Beide Auffassungen
sind auch in der Richtlinie angeführt
(Vorbemerkung Nr. 2, Anhang I der
Richtlinie, zum Stand der Technik).
Hinweis IBF: Bitte
beachten Sie dazu unser Normen-
und Richtlinien-Informationssystem
"Safexpert - Master".
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