Wie
kann die CE-Kennzeichnung
möglichst effizient durchgeführt
werden?
Dazu sollten Sie zwei Punkte
der Maschinenrichtlinie unbedingt beachten:
1. "Die Integration
der Sicherheit in den Konstruktionsprozeß
ist unbedingt erforderlich." (Anhang
I, 1.1.2)
2. "Der Hersteller
ist verpflichtet, eine Gefahrenanalyse vorzunehmen,
um alle mit seiner Maschine verbundenen
Gefahren zu ermitteln; er muß die
Maschine dann unter Berücksichtigung
seiner Analyse entwerfen und bauen."
(Anhang I, Vorbemerkungen)
Praxiserfahrung:
Die Gefahrenanalyse wird häufig erst
nach dem Bau der Maschine durchgeführt.
Die o. a. Punkte sind dadurch nicht erfüllt.
Teure Nachbesserungen, Umbauten, Reklamationen,...
sind die Folge.
Abhilfe:
Jeder am Entstehungsprozeß der Maschine
beteiligte Konstrukteur sollte seinen Dokumentationspflichten
parallel zum Konstruktionsprozeß nachkommen.
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